Sub-Auftragsverarbeiter der Invitario GmbH

Sub-Auftragsverarbeiter der Invitario GmbH

Für die Bereitstellung der Internet-Dienstleistung Invitario setzen wir folgende Sub-Auftragsverarbeiter ein (gültig ab dem 01.05.2024):

Amazon Web Services EMEA SARL
  1. Adresse: 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, Luxemburg
  2. Leistung(en): Hosting der Internet-Dienstleistung Invitario (externes Server-Hosting)
  3. Ort der Datenverarbeitung: Deutschland (AWS-Region: Frankfurt/ Europa)
  4. Weitere Informationen finden Sie hier

Mailjet GmbH
  1. Adresse: Alt Moabit 2, 10557 Berlin, Deutschland
  2. Leistung(en): E-Mail Service Provider (Versand von E-Mails)
  3. Ort der Datenverarbeitung: Belgien, Deutschland
  4. Weitere Informationen finden Sie hier

DIGITALL Nature GmbH (gültig ab dem 01.05.2024)
  1. Adresse: Reuterweg 49, D-60323 Frankfurt am Main, Deutschland
  2. Leistung(en): Erbringung von Leistungen im Anwender-Support bzw. Erbringung von Leistungen im Anwender-Support nach individuell definierten Service Level Agreements (SLA)
  3. Ort der Datenverarbeitung: Deutschland, Österreich

Nur bei der optionalen Integration der Funktion Google Maps kommt folgender Sub-Auftragsverarbeiter zur Anwendung:

Google Ireland Limited
  1. Adresse: Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
  2. Leistung(en): Nur bei der optionalen Integration von Google Maps
  3. Ort der Datenverarbeitung: EU
  4. Weitere Informationen finden Sie hier
Mit allen Sub-Auftragsverarbeitern wurde nach den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Auftragsverarbeitervereinbarung (AVV) abgeschlossen.


Voraussetzungen für etwaige Änderungen der Sub-Auftragsverarbeiter.

Invitario informiert seine Auftraggeber bzw. Nutzer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter oder von Sub-Auftragsverarbeitern (im Folgenden zusammen „Sub-Auftragsverarbeiter“) auf elektronischem Wege mindestens 14 Tage vor der Änderung, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, innerhalb von 14 Tagen gegen derartige Änderungen schriftlich Einspruch zu erheben, ansonsten die Heranziehung als genehmigt gilt.

Nimmt Invitario einen anderen Sub-Auftragsverarbeiter in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers auszuführen, so werden diesem Sub-Auftragsverarbeiter im Wege einer Auftragsverarbeitervereinbarung (AVV) dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet Invitario gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.

Sollte ein Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Mitteilung widersprechen, kann Invitario den Widerspruch mit folgenden Maßnahmen ausräumen: (a) Der Auftragnehmer wird den Sub-Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers nicht zum Einsatz bringen, (b) oder es werden Maßnahmen ergriffen, um den wesentlichen Grund für den Widerspruch des Auftraggebers auszuräumen, (c) oder es unterbleibt die über den betroffenen Sub-Auftragsverarbeiter erbrachte Leistung, die im Falle einer bereits vorab bezahlten Vergütung zurückerstattet wird. Sollte durch den Auftraggeber keine dieser Varianten akzeptiert werden und wurde dem Widerspruch nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerspruchs abgeholfen, kann jede Partei den Vertrag mit angemessener Frist außerordentlich kündigen.

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