Sub-Auftragsverarbeiter der Invitario GmbH

Sub-Auftragsverarbeiter der Invitario GmbH

Gültig ab dem 01.08.2019

Für die Bereitstellung der Internet-Dienstleistung Invitario setzen wir folgende Sub-Auftragsverarbeiter ein:

Amazon Web Services EMEA SARL
  1. Adresse: 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, Luxemburg
  2. Leistung(en): Hosting der Internet-Dienstleistung Invitario (externes Server-Hosting)
  3. Ort der Datenverarbeitung: Deutschland (AWS-Region: Frankfurt/ Europa)
  4. Weitere Informationen finden Sie hier

Mailjet SAS
  1. Adresse: 13-13 bis rue de l’Aubrac, 75012 Paris, Frankreich
  2. Leistung(en): E-Mail Service Provider (Versand von E-Mails)
  3. Ort der Datenverarbeitung: Frankreich, Deutschland
  4. Weitere Informationen finden Sie hier


Gültig ab dem 01.08.2019 – nur für gesondert zu beauftragende Funktionen und Zusatzleistungen: 

Nur bei der optionalen Integration der Funktion Google Maps kommt folgender Sub-Auftragsverarbeiter zur Anwendung:

Google Ireland Limited

  1. Adresse: Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
  2. Leistung(en): Nur bei der optionalen Integration von Google Maps
  3. Ort der Datenverarbeitung: EU
  4. Weitere Informationen finden Sie hier


Nur bei der Nutzung einer Event-App für Veranstaltungsteilnehmer kommt folgender Sub-Auftragsverarbeiter zur Anwendung:

Superevent B.V.
  1. Adresse: John M. Keynesplein 36, 1066 EP Amsterdam, Niederlande
  2. Leistung(en): Bereitstellung einer Event-App zur Nutzung durch Veranstaltungsteilnehmer, optionale Veröffentlichung von Teilnehmerdaten (Teilnehmerliste), Erbringung von Anwender-Support und anderen Service-Leistungen
  3. Ort der Datenverarbeitung: Niederlande

Nur bei der Beauftragung individueller Service Level Agreements kann folgender Sub-Auftragsverarbeiter zur Anwendung kommen:

DIGITALL Nature GmbH (vormals ec4u expert consulting ag)
  1. Adresse: Reuterweg 49, D-60323 Frankfurt am Main, Deutschland
  2. Leistung(en): Erbringung von Leistungen im Anwender-Support bzw. Erbringung von Leistungen im Anwender-Support nach individuell definierten Service Level Agreements (SLA)
  3. Ort der Datenverarbeitung: Deutschland, Österreich
Mit allen Sub-Auftragsverarbeitern wurde nach den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Auftragsverarbeitervereinbarung (AVV) abgeschlossen.

Voraussetzungen für etwaige Änderungen der Sub-Auftragsverarbeiter.

Invitario informiert seine Auftraggeber bzw. Nutzer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter oder von Sub-Auftragsverarbeitern (im Folgenden zusammen „Sub-Auftragsverarbeiter“) auf elektronischem Wege mindestens 14 Tage vor der Änderung, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, innerhalb von 14 Tagen gegen derartige Änderungen schriftlich Einspruch zu erheben, ansonsten die Heranziehung als genehmigt gilt.

Nimmt Invitario einen anderen Sub-Auftragsverarbeiter in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers auszuführen, so werden diesem Sub-Auftragsverarbeiter im Wege einer Auftragsverarbeitervereinbarung (AVV) dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet Invitario gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.

Sollte ein Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Mitteilung widersprechen, kann Invitario den Widerspruch mit folgenden Maßnahmen ausräumen: (a) Der Auftragnehmer wird den Sub-Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers nicht zum Einsatz bringen, (b) oder es werden Maßnahmen ergriffen, um den wesentlichen Grund für den Widerspruch des Auftraggebers auszuräumen, (c) oder es unterbleibt die über den betroffenen Sub-Auftragsverarbeiter erbrachte Leistung, die im Falle einer bereits vorab bezahlten Vergütung zurückerstattet wird. Sollte durch den Auftraggeber keine dieser Varianten akzeptiert werden und wurde dem Widerspruch nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerspruchs abgeholfen, kann jede Partei den Vertrag mit angemessener Frist außerordentlich kündigen.

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